Fassade beschichten bei Kälte, Nässe und Tau: Was Datenblatt und VOB regeln
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Auf dem Datenblatt hat eine Fassadenbeschichtung einen sauberen Verarbeitungsbereich, an der Wand hat sie Wetter. Entscheidend ist selten die Lufttemperatur am Mittag. Es zählt der Zustand der Oberfläche in den Stunden, in denen die frische Schicht noch nicht durchgetrocknet ist – und der wird häufig nachts entschieden.
Was die Fassade nachts tut
Gedämmte Fassaden kühlen aus. Baunetz Wissen beschreibt es für Wärmedämmverbundsysteme so: Sie schotten die massiven Bauteile thermisch ab, haben selbst keine Speichermasse und kühlen deshalb in der Nacht durch Abstrahlung unter die Lufttemperatur ab; Tauwasser schlägt sich darauf nieder. Das Fraunhofer IBP beschreibt denselben Mechanismus in der IBP-Mitteilung 438 (2004): Sinkt die Oberflächentemperatur unter die Taupunkttemperatur der Außenluft, wird die Wand durch Tauwasser befeuchtet.
An zwei nach Westen orientierten Fassaden wurde die Taupunkttemperatur bei einer Wand mit Wärmedämmverbundsystem deutlich länger unterschritten als bei einer monolithischen Konstruktion. Als kritische Zeiträume für biologischen Befall der Außenwände nennt das IBP Herbst und Frühling. Für die Terminplanung ist das eine Folgerung, kein Normwert: Wer in den Übergangsmonaten beschichtet, richtet den Auftrag besser am gemessenen Verlauf der Oberflächentemperatur aus als an der Wettervorhersage.
Taupunkt: die Rechnung hinter dem Tau
Die Taupunkttemperatur ist laut Baunetz Wissen die Temperatur, bei der die relative Luftfeuchtigkeit 100 % erreicht. Sinkt die Lufttemperatur bei unverändertem Feuchtegehalt weiter, fällt Tauwasser an. Ein Rechenbeispiel aus demselben Fachportal: Bei 20 °C Lufttemperatur und 50 % relativer Luftfeuchte kondensiert die Luftfeuchte auf jeder Oberfläche, die kälter als 9,3 °C ist.
Gemessen werden müssen deshalb Lufttemperatur, Oberflächentemperatur und relative Luftfeuchte zusammen, am besten an der kältesten und am stärksten beschatteten Stelle der Fassade. Ein einzelner Wert wie „es sind zehn Grad“ sagt über Tau, Nässe und Trocknung wenig.
Was das Datenblatt festlegt
Die Grenzen für Temperatur, Feuchte und Wartezeiten setzt der Hersteller des Beschichtungssystems, nicht eine allgemeine Faustregel. Die Tabelle zeigt, welche Größen vor Arbeitsbeginn aus dem Datenblatt oder Systemhandbuch abgelesen werden sollten und wie sie auf der Baustelle geprüft werden.
| Größe | Frage an das Datenblatt | Prüfung auf der Baustelle |
|---|---|---|
| Lufttemperatur | Untere und obere Grenze beim Auftrag und während der Trocknung | Thermometer im Schatten, mehrfach im Tagesverlauf |
| Untergrundtemperatur | Mindest- und Höchstwert an der Oberfläche | Oberflächenthermometer, Nord- und Südseite getrennt |
| Relative Luftfeuchte | Obergrenze beim Auftrag | Hygrometer am Gerüst |
| Abstand zum Taupunkt | Wird ein Mindestabstand gefordert? | Taupunkt aus Lufttemperatur und Luftfeuchte ermitteln, mit der Oberflächentemperatur vergleichen |
| Regen und Tau nach dem Auftrag | Ab wann ist die Schicht belastbar? | Wetterprognose, Zeitplan der Lagen, Schutz durch Gerüstplane |
| Wartezeit zwischen den Lagen | Abhängigkeit von Temperatur und Luftfeuchte | Uhrzeit und Bedingungen je Lage notieren |
Wie eine solche Angabe aussehen kann: Das Technische Merkblatt der Beschichtung PScoat, die die Betreiberin dieser Seite vertreibt, nennt als Anbieterangabe für Luft und Untergrund 5 bis 30 °C bei unter 80 % relativer Luftfeuchte und den Zusatz, dass kälter oder feuchter jede Zeit verlängert. Das gilt für dieses eine System. Auf andere Produkte ist es nicht übertragbar; wie man Datenblätter liest, steht im Beitrag Datenblatt lesen: V- und W-Klassen.
Was VOB/B und VOB/C daraus machen
Ob die VOB gilt, entscheidet der Vertrag. Die VOB/B ist laut IHK Südlicher Oberrhein (Stand März 2023) keine gesetzliche Norm, die unabhängig vom Willen der Vertragsparteien gilt, sondern wird nur Vertragsbestandteil, wenn die Parteien sie vereinbaren. Nach § 1 Abs. 1 VOB/B gehören dann auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) zum Vertrag.
Für Fassadenbeschichtungen sind das vor allem die ATV DIN 18363 „Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen“ und, bei Putzarbeiten, die ATV DIN 18350 „Putz- und Stuckarbeiten“. DIN führt die DIN 18363 in der Ausgabe 2019-09 als aktuell; sie gilt für das Beschichten mit Lacken, Anstrichstoffen und anderen Beschichtungsstoffen und enthält einen Abschnitt „3 Ausführung“.
Die VOB/C stellt laut DIN den festgelegten Mindeststandard dar, sofern der Vertrag keine weitergehenden Leistungsvereinbarungen trifft. Die Normtexte sind kostenpflichtig; wer Witterungsgrenzen aus der ATV zitieren will, braucht den Wortlaut der vertraglich vereinbarten Fassung. Faustwerte ersetzen ihn nicht.
Aus der VOB/B (Fassung 2016, veröffentlicht vom Bundesbauministerium) sind für das Wetter vier Stellen wichtig:
- § 4 Abs. 2 Nr. 1: Der Auftragnehmer führt die Leistung in eigener Verantwortung aus und hat dabei die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
- § 6 Abs. 2 Nr. 2: Witterungseinflüsse, mit denen bei Angebotsabgabe normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung. Normale Witterung rechtfertigt also keine Fristverlängerung.
- § 6 Abs. 1 und 4: Glaubt sich der Auftragnehmer behindert, zeigt er das unverzüglich schriftlich an. Eine Fristverlängerung wird mit einem Zuschlag unter anderem für die Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit berechnet.
- § 4 Abs. 5: Bis zur Abnahme schützt der Auftragnehmer seine Leistung vor Beschädigung; auf Verlangen des Auftraggebers auch vor Winterschäden und Grundwasser.
Bedenken schriftlich anmelden
§ 4 Abs. 3 VOB/B verlangt, Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. Wer zu einem Termin gedrängt wird, an dem das Datenblattfenster nicht erreicht wird, hat darin sein Instrument. Ob eine Terminvorgabe unter „Art der Ausführung“ fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Die Folge regelt § 13 Abs. 3: Geht ein Mangel auf Anordnungen des Auftraggebers zurück, haftet der Auftragnehmer trotzdem, es sei denn, er hat die Mitteilung nach § 4 Abs. 3 gemacht. Zum Aufbau einer Bedenkenanzeige beim Untergrund siehe Untergrund prüfen nach VOB und BFS.
Ablauf auf der Baustelle
- Vor Beginn das Datenblattfenster ablesen: Luft, Untergrund, relative Feuchte, Wartezeiten.
- Zu Arbeitsbeginn und in festen Abständen messen: Lufttemperatur, Oberflächentemperatur, relative Luftfeuchte, daraus den Taupunkt.
- Nur beschichten, solange die Werte im Fenster liegen und die Oberfläche über dem Taupunkt bleibt; den Zeitplan der Lagen auf den Abend und die Nacht ausrichten.
- Bei Abweichungen unterbrechen und die Behinderung (§ 6 Abs. 1) oder Bedenken (§ 4 Abs. 3) schriftlich anzeigen.
- Werte mit Datum, Uhrzeit, Fassadenseite und Messgerät protokollieren.
Das Wetterrisiko liegt bei vereinbarter VOB/B im Normalfall beim Unternehmer. Was ihn schützt, ist weniger das Wetterportal als ein Messprotokoll und die rechtzeitige schriftliche Anzeige.
Quellen
- VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (BMWSB) – Fassung 2016, bekanntgemacht im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.01.2016 B3, BAnz AT 01.04.2016 B1)
- IBP-Mitteilung 438: Einfluss der Außenwandkonstruktion auf nächtliche Betauung und mikrobiellen Bewuchs (Fraunhofer IBP) – IBP-Mitteilung 438, 31 (2004)
- Grauschleier an Fassaden (Baunetz Wissen) – abgerufen 30.10.2026
- Taupunkttemperatur (Baunetz Wissen, Glossar) – abgerufen 30.10.2026
- Feuchteschutz: Kondensatausfall (Baunetz Wissen) – abgerufen 30.10.2026
- Werkvertragsrecht (IHK Südlicher Oberrhein) – Stand: März 2023
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) (DIN e. V.) – abgerufen 30.10.2026
- VOB Teil C: Inhaltsverzeichnis der ATV, VOB 2019 Gesamtausgabe (VOB online / DIN Media) – VOB 2019 Gesamtausgabe
- DIN 18363 – ATV Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungen (DIN e. V.) – Ausgabe 2019-09, Status aktuell (abgerufen 30.10.2026)
- DIN 18363:2019-09 – Inhaltsübersicht (DIN e. V.) – Ausgabe 2019-09
- Technisches Merkblatt PScoat (Anbieterangabe, powersmartcoat.de) – abgerufen 30.10.2026; Anbieterangabe der Betreiberin