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CE-Kennzeichnung ohne ETA: Die Leistungserklärung richtig lesen

Ein Bauprodukt kann auf zwei Wegen zur CE-Kennzeichnung kommen: über eine harmonisierte Norm oder über eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Nach der Darstellung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) greift die Bauproduktenverordnung, wenn für das Produkt eine harmonisierte Norm vorliegt oder eine ETA ausgestellt ist. Fehlt die ETA, stützt sich die Erklärung des Herstellers auf die harmonisierte Norm; welche das ist, steht in Feld 6 der Leistungserklärung. Dieser Beitrag zeigt am Beispiel der Leistungserklärung PSC250T-2026-01, wie man ein solches Dokument liest.

Was die CE-Kennzeichnung bedeutet

Im Kern ist die CE-Kennzeichnung eine Herstellererklärung. Mit der Erstellung der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt der erklärten Leistung entspricht. Wie die Leistung bewertet und überwacht wird, legt das Bewertungs- und Überprüfungssystem (AVCP) fest. Der Hersteller kann es nicht wählen, es ergibt sich aus der harmonisierten Norm.

Bei System 3 ist ein Prüflabor eingebunden, bei System 4 liegen alle Aufgaben beim Hersteller. Auf der CE-Kennzeichnung selbst stehen nur die Merkmale, zu denen der Hersteller eine Leistung erklärt hat. Die Leistungserklärung dagegen führt alle Merkmale auf, die die Norm für den erklärten Verwendungszweck vorsieht; wo keine Leistung erklärt wird, steht „NPD“.

Welche Verordnung gilt?

Die novellierte Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ist laut DIBt seit dem 8. Januar 2026 in der Breite anwendbar. Bei Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung und der Tätigkeit der notifizierten Stellen gelten aber Parallelregelungen.

Die neuen Verfahren greifen erst, wenn ein Produkt von einer harmonisierten Norm, einem EAD oder einem Fallback-Rechtsakt nach der Fassung von 2024 erfasst ist. Für Produkte, deren Norm noch nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erstellt wurde, gelten deren Regeln weiter.

Aufbau einer Leistungserklärung

Das Muster steht in Anhang III der Verordnung; die Leistungserklärung ist nach den DIBt-FAQ unter Verwendung dieses Musters zu erstellen. Die DoP PSC250T-2026-01 folgt dieser Gliederung:

Feld Angabe in PSC250T-2026-01 Worauf zu achten ist
1 Kenncode PSC-250T/BUILD Der Kenncode verknüpft Erklärung und Produkt und steht auch hinter der CE-Kennzeichnung. Er sollte zu Gebinde und Lieferschein passen.
2 Verwendungszweck „Mehrkomponentiges Material zur thermischen Isolierung und zum Schutz von Bauoberflächen“ Deckt der erklärte Zweck die geplante Anwendung?
5 AVCP-System System 3 Ein Prüflabor ist eingebunden. Der Prüfbericht ist beim Lieferanten anzufordern.
6 Harmonisierte Norm EN 15824:2017-07 Die Norm nennt die Anforderungen an werkseitig hergestellte Putze auf Basis organischer Bindemittel; sie ist im Feld 6 anzugeben.
7 Notifizierte Stelle „Nicht zutreffend“ Die Nachweise-Seite nennt als Erstprüfung einen Bericht des Labors EFEKT, Zabrze, vom 16.05.2022.
8 Erklärte Leistung Bindemittel, Zustand, Wasserdampfdurchlässigkeit V1, Wasseraufnahme W3, Haftzugfestigkeit Nur diese Merkmale sind erklärt. Anforderungen aus der Planung dagegen prüfen.
9 Erklärung Ostrava, 01.04.2026; Name und Funktion der unterzeichnenden Person Das Muster verlangt Name des Unterzeichnenden sowie Ort und Datum.

Wie solche Klassenangaben zu lesen sind, erklärt der Beitrag Datenblatt lesen: Was V- und W-Klassen wirklich sagen.

Was in dieser Leistungserklärung nicht steht

Zur Wärmeleitfähigkeit oder zu einem U-Wert enthält die DoP keine erklärte Leistung. Wärmetechnische Angaben stehen in anderen Dokumenten der Anbieterin, etwa in der CE-Kennzeichnung PSC 250 T, und dort mit dem Hinweis, es handle sich um Systemleistungswerte, die nicht der Wärmeleitfähigkeit eines Materials im Sinne von EN 12667 oder EN 12664 entsprechen. Das DIBt weist darauf hin, dass Angaben außerhalb der CE-Kennzeichnung die Verwender nicht über deren Bedeutung irreführen und den geforderten Angaben nicht widersprechen dürfen. Ob ein wärmetechnischer Wert zur erklärten Leistung gehört, zeigt deshalb nur die Leistungserklärung selbst.

Was der Einkauf prüfen sollte

  • Jeder Abnehmer hat Anspruch auf eine Abschrift der Leistungserklärung. In Deutschland ist sie in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
  • Der Händler soll nach DIBt eine Plausibilitätskontrolle vornehmen: Fehlen Angaben, oder passen Zahlen offensichtlich nicht zusammen?
  • Die Leistung zu einem Merkmal muss sich nach DIBt ohne Zuhilfenahme weiterer Dokumente aus der Erklärung selbst ergeben.
  • Der Hersteller bewahrt die Leistungserklärung mindestens zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen auf.

Quellen